GefÄhrdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung umfasst als zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes die systematische Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und Belastungen. Sie bildet damit eine wesentliche Grundlage für die Ableitung zielgerichteter Arbeitsschutzmaßnahmen. Die gesetzliche Basis für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).


Der Arbeitgeber hat die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der Ergebnisse.


Gefährdungen ergeben sich insbesondere durch:

  • die Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes
  • physikalische, chemische und biologische Einwirkungen
  • die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln sowie den Umgang damit
  • die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und deren Zusammenwirken
  • unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten.


Die HDU® – Gesellschaft für Dienstleistungen und Unternehmensberatung mbH berät und unterstützt Sie bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen:

  • Arbeitsplätze nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Maschinen und Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Gefahrstoffe nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Biostoffe nach Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • Explosionsschutz in Arbeitsstätten nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Ergonomiebeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)