Sicherheitstechnische Regelbetreuung und Beratung

Wie bieten sicherheitstechnische Regelbetreuung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) bzw. alternativ in Form der Bedarfsbetreuung. Unser Angebot beinhaltet die sicherheitstechnische Regelbetreuung von Groß-, Mittel- und Kleinbetrieben aller Gewerbe- und Dienstleistungsbereiche, aber auf Wunsch auch die Bedarfsbetreuung.


Um die Aufgaben der Regelbetreuung im Unternehmen fest zu verankern, ist nach dem Arbeitssicherheitsgesetz die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit notwendig. Diese berät den Unternehmer unter anderem in allen sicherheitstechnischen Fragen und ermittelt im Rahmen von Betriebsbegehungen, Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA) vorhanden Sicherheitsmängel und Optimierungsmöglichkeiten im Unternehmen.


Gerne übernehmen wir die sicherheitstechnische Regelbetreuung oder unterstützen Sie in Form der Bedarfsbetreuung. Anruf oder Mail genügt.