Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Die Betriebssicherheitsverordnung schließt diverse Rechtsforderungen an Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen zusammen. Daraus ergeben sich interessante rechtliche Spielräume und Möglichkeiten für das jeweilige Unternehmen. Parallel steigt damit allerdings auch das Maß der Verantwortung. Die BetrSichV lässt z. B. die selbständige Definition von Prüfanforderungen und -intervallen bei Arbeitsmitteln innerhalb der gesetzlichen Anforderungen zu.


Verpflichtend ist u. a. die Ermittlung von überwachungsbedürftigen Anlagen, die Beschaffung richtlinienkonformer Betriebs- und Arbeitsmittel, die Erstellung von Gefahrstoff- und Arbeitsmittelverzeichnissen, die Festlegung und Implementierung des betrieblichen Explosionsschutzes, Schulung, Unterrichtung und Unterweisung der Arbeitnehmer sowie diverse weitere Anforderungen.


Wir unterstützen Sie bei der konzeptionellen und operativen Umsetzung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
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