Arbeitsschutzschulungen
und Unterweisungen

Der Gesetzgeber hat die Bedeutung der Informationsvermittlung als Prävention von Gesundheitsgefahren erkannt und somit die Pflicht des Arbeitgebers bzw. Unternehmers zur Unterweisung bzw. Unterrichtung im Arbeitsschutzgesetz festgeschrieben.


Wir bieten Ihnen praxisnahe Schulungen und Unterweisungen zu allen wichtigen Themen aus der Arbeitssicherheit- und dem Gesundheitsschutz an. Spezielle Arbeitsschutzschulungen und Unterweisungen können aus den Ergebnissen einer Gefährdungsbeurteilung abgeleitet werden.


Dabei machen wir Ihre Beschäftigten auf die Risiken am Arbeitsplatz, im Umgang mit Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen, Anlagen, usw. aufmerksam. Gerne übernehmen wir für Sie die Unterweisung Ihrer Mitarbeiter. Anruf oder Mail genügt.